Rechtsprechung
   BVerwG, 15.02.1995 - 2 B 158.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,20210
BVerwG, 15.02.1995 - 2 B 158.94 (https://dejure.org/1995,20210)
BVerwG, Entscheidung vom 15.02.1995 - 2 B 158.94 (https://dejure.org/1995,20210)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Februar 1995 - 2 B 158.94 (https://dejure.org/1995,20210)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,20210) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1995 - 2 B 158.94
    Da im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht gemäß § 67 Abs. 1 VwGO eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt oder Rechtslehrer erforderlich ist, müssen bestimmende Schriftsätze - wie die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - nicht nur vom Anwalt unterschrieben sein (BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]), sondern auch erkennen lassen, daß sie von ihm rechtlich gesichtet und durchgearbeitet sind, daß also der Prozeßbevollmächtigte eine eigene Prüfung, Sichtung und Durchdringung des Streitstoffes vorgenommen hat (vgl. Beschlüsse vom 7. September 1981 - BVerwG 1 B 104.81 - m.w.N. und vom 19. August 1993 - BVerwG 6 B 42.93 - ).
  • BVerwG, 19.08.1993 - 6 B 42.93

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Sichtung und

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1995 - 2 B 158.94
    Da im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht gemäß § 67 Abs. 1 VwGO eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt oder Rechtslehrer erforderlich ist, müssen bestimmende Schriftsätze - wie die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - nicht nur vom Anwalt unterschrieben sein (BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]), sondern auch erkennen lassen, daß sie von ihm rechtlich gesichtet und durchgearbeitet sind, daß also der Prozeßbevollmächtigte eine eigene Prüfung, Sichtung und Durchdringung des Streitstoffes vorgenommen hat (vgl. Beschlüsse vom 7. September 1981 - BVerwG 1 B 104.81 - m.w.N. und vom 19. August 1993 - BVerwG 6 B 42.93 - ).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 15.02.1995 - 2 B 158.94
    Da im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht gemäß § 67 Abs. 1 VwGO eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt oder Rechtslehrer erforderlich ist, müssen bestimmende Schriftsätze - wie die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - nicht nur vom Anwalt unterschrieben sein (BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]), sondern auch erkennen lassen, daß sie von ihm rechtlich gesichtet und durchgearbeitet sind, daß also der Prozeßbevollmächtigte eine eigene Prüfung, Sichtung und Durchdringung des Streitstoffes vorgenommen hat (vgl. Beschlüsse vom 7. September 1981 - BVerwG 1 B 104.81 - m.w.N. und vom 19. August 1993 - BVerwG 6 B 42.93 - ).
  • BVerwG, 07.09.1981 - 1 B 104.81

    Nichtzulassungsbeschwerde - Begründungspflicht - Bezugnahme des Rechtsanwalts

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1995 - 2 B 158.94
    Da im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht gemäß § 67 Abs. 1 VwGO eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt oder Rechtslehrer erforderlich ist, müssen bestimmende Schriftsätze - wie die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - nicht nur vom Anwalt unterschrieben sein (BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]), sondern auch erkennen lassen, daß sie von ihm rechtlich gesichtet und durchgearbeitet sind, daß also der Prozeßbevollmächtigte eine eigene Prüfung, Sichtung und Durchdringung des Streitstoffes vorgenommen hat (vgl. Beschlüsse vom 7. September 1981 - BVerwG 1 B 104.81 - m.w.N. und vom 19. August 1993 - BVerwG 6 B 42.93 - ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht