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BVerwG, 15.02.1995 - 2 B 158.94 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Missachtung des Vertretungserfordernisses
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 26.09.1994 - 3 B 93.1534
- BVerwG, 15.02.1995 - 2 B 158.94
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 15.02.1995 - 2 B 158.94
Da im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht gemäß § 67 Abs. 1 VwGO eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt oder Rechtslehrer erforderlich ist, müssen bestimmende Schriftsätze - wie die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - nicht nur vom Anwalt unterschrieben sein (BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]), sondern auch erkennen lassen, daß sie von ihm rechtlich gesichtet und durchgearbeitet sind, daß also der Prozeßbevollmächtigte eine eigene Prüfung, Sichtung und Durchdringung des Streitstoffes vorgenommen hat (vgl. Beschlüsse vom 7. September 1981 - BVerwG 1 B 104.81 - m.w.N. und vom 19. August 1993 - BVerwG 6 B 42.93 - ). - BVerwG, 19.08.1993 - 6 B 42.93
Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Sichtung und …
Auszug aus BVerwG, 15.02.1995 - 2 B 158.94
Da im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht gemäß § 67 Abs. 1 VwGO eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt oder Rechtslehrer erforderlich ist, müssen bestimmende Schriftsätze - wie die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - nicht nur vom Anwalt unterschrieben sein (BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]), sondern auch erkennen lassen, daß sie von ihm rechtlich gesichtet und durchgearbeitet sind, daß also der Prozeßbevollmächtigte eine eigene Prüfung, Sichtung und Durchdringung des Streitstoffes vorgenommen hat (vgl. Beschlüsse vom 7. September 1981 - BVerwG 1 B 104.81 - m.w.N. und vom 19. August 1993 - BVerwG 6 B 42.93 - ). - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 15.02.1995 - 2 B 158.94
Da im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht gemäß § 67 Abs. 1 VwGO eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt oder Rechtslehrer erforderlich ist, müssen bestimmende Schriftsätze - wie die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - nicht nur vom Anwalt unterschrieben sein (BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]), sondern auch erkennen lassen, daß sie von ihm rechtlich gesichtet und durchgearbeitet sind, daß also der Prozeßbevollmächtigte eine eigene Prüfung, Sichtung und Durchdringung des Streitstoffes vorgenommen hat (vgl. Beschlüsse vom 7. September 1981 - BVerwG 1 B 104.81 - m.w.N. und vom 19. August 1993 - BVerwG 6 B 42.93 - ). - BVerwG, 07.09.1981 - 1 B 104.81
Nichtzulassungsbeschwerde - Begründungspflicht - Bezugnahme des Rechtsanwalts
Auszug aus BVerwG, 15.02.1995 - 2 B 158.94
Da im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht gemäß § 67 Abs. 1 VwGO eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt oder Rechtslehrer erforderlich ist, müssen bestimmende Schriftsätze - wie die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - nicht nur vom Anwalt unterschrieben sein (BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]), sondern auch erkennen lassen, daß sie von ihm rechtlich gesichtet und durchgearbeitet sind, daß also der Prozeßbevollmächtigte eine eigene Prüfung, Sichtung und Durchdringung des Streitstoffes vorgenommen hat (vgl. Beschlüsse vom 7. September 1981 - BVerwG 1 B 104.81 - m.w.N. und vom 19. August 1993 - BVerwG 6 B 42.93 - ).